Steuerordnungswidrigkeiten sind insbesondere:
die leichtfertige Steuerverkürzung ( § 378 AO ),
die Steuergefährdung ( § 379 AO ),
die Gefährdung der Abzugsteuern ( § 380 AO ),
der unzulässige Erwerb von Steuererstattungs- und Vergütungsansprüchen ( § 383 AO ),
die zweckwidrige Verwendung des Identifikationsmerkmals nach § 139a AO ( § 383a AO ),
Ordnungswidrigkeiten nach § 50e Abs. 1, § 50f und § 96 Abs. 7 EStG .