Steuerordnungswidrigkeiten

Steuerordnungswidrigkeiten sind insbesondere:

  1. die leichtfertige Steuerverkürzung ( § 378 AO ),

  2. die Steuergefährdung ( § 379 AO ),

  3. die Gefährdung der Abzugsteuern ( § 380 AO ),

  4. der unzulässige Erwerb von Steuererstattungs- und Vergütungsansprüchen ( § 383 AO ),

  5. die zweckwidrige Verwendung des Identifikationsmerkmals nach § 139a AO ( § 383a AO ),

  6. Ordnungswidrigkeiten nach §§ 26a und 26b UStG und

  7. Ordnungswidrigkeiten nach § 50e Abs. 1, § 50f und § 96 Abs. 7 EStG .