Die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2017 wird deutlich einfacher. Finanzminister Reinhold Hilbers machte darauf aufmerksam, dass Papierbelege wie z.B. Spendenquittungen erstmalig nicht mehr mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden müssen, um Aufwendungen geltend zu machen. Die Belege sind aufzubewahren und nur auf konkrete Anfrage dem Finanzamt nachzureichen.
Hilbers empfiehlt allen Steuerpflichtigen, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Das sei für alle Beteiligten vorteilhaft: Das Finanzamt müsse die Daten nicht mehr eingeben, die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger könnten in den Folgejahren viele Daten ausdem Vorjahr elektronisch übernehmen. Auf die Abgabe einer Papiererklärung kann zukünftig ganz verzichtet werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Steuerbürger sich vorab registrieren. „Wir arbeiten weiter daran, die Abgabe der Steuererklärung möglichst einfach zu machen und den zeitlichen Aufwand zu minimieren. Dabei hilft uns die Digitalisierung“, erklärte Hilbers.
Die gesetzliche Frist zur Abgabe der Jahressteuererklärungen endet für das Jahr 2017 weiterhin am 31. Mai 2018 und für beratene Steuerpflichtige am 31. Dezember 2018. Die mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens verlängerte Abgabefrist gilt erstmals für Steuererklärungen für das Jahr 2018.
Steuerpflichtige können bereits jetzt ihre Steuererklärungen einreichen, eine Bearbeitung durch die Finanzämter ist jedoch erst ab März möglich. Hintergrund ist, dass Arbeitgeber, Versicherungen und andere Einrichtungen noch bis Ende Februar Zeit haben, ihre Daten elektronisch an die Finanzämter zu übermitteln. Auch die bundeseinheitliche Software zur Berechnung der Steuern wird den Ländern voraussichtlich erst im Laufe des Februars zur Verfügung gestellt. Daher können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ämtern erst ab März 2018 mit der Bearbeitung der Steuererklärungen für das Jahr 2017 beginnen.