Inventur, permanenten Inventur und zeitliche Erfassung von Waren
Nach § 240 Abs. 2 , § 242 Abs. 1 und 2 HGB haben Kaufleute für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs ein Inventar, eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Das Inventar, in dem …