Steuerfahndung und Fälle, die zu einem Verwertungsverbot führen
Aussagen, die mittels verbotener Vernehmungsmethoden ( § 136a Abs. 1 und 2 StPO , z. B. Täuschung) zustande gekommen sind, dürfen nicht verwertet werden (§ 136a Abs. 3, § 69 Abs. 3, § 72 StPO ). Liegt ein Verstoß gegen …