Steuerfahndung: Durchsicht, Nachweis und Rückgabe der Beweismittel
Eine Durchsicht der Papiere des von der Durchsuchung Betroffenen stehen der Bußgeldstelle (§ 399 Abs. 1 AO , § 110 Abs. 1 StPO) und der Steuerfahndung (§ 404 Satz 2 erster Halbsatz AO) sowie auf Anordnung der Staatsanwaltschaft ihren …