Doppik ist ein Kunstwort bzw. eine Abkürzung aus der Betriebswirtschaftslehre, insbesondere der Buchführung bzw. Buchhaltung. Dabei bedeutet die Abkürzung lediglich Doppelte Buchführung in Konten und wird in Städten, Gemeinden und Körperschaften angewendet. Dabei sei der Hinweis erlaubt, dass eine Doppelte Buchführung immer in Konten stattfindet.
Verwendung findet der Begriff „Doppik“ vorzugsweise in der öffentlichen Verwaltung im Zusammenhang mit der Umstellung von der Kameralistik (einfache Buchführung mit Einnahmen- und Ausgabenrechnung bzw. reinen Zahlungsströmen) hin zu den Gepflogenheiten der Privatwirtschaft – einschließlich einer Ergebniskontrolle. Diese Umstellung ist zentraler Bestandteil des Neuen kommunalen Finanzmanagements. Im kaufmännischen Bereich ist die doppelte Buchführung üblich. Teilweise ist sie sogar gesetzlich vorgeschrieben, etwa bei Kapitalgesellschaften.
Traditionell wurde in den deutschen Kommunen die Haushalts- und Finanzwirtschaft kameralistisch geführt. Im Jahr 1999 fasste die Innenministerkonferenz den Grundsatzbeschluss zur Reform des kommunalen Haushaltsrechts. Am 24.11.2000 wurden von der IMK die Eckpunkte für ein kommunales Haushaltsrecht beschlossen, damit war der Reformprozess eingeleitet.
Nach entsprechenden Vorarbeiten folgten 2003 die Empfehlungen der IMK „Von einem zahlungsorientierten zu einem ressourcenorientierten Haushalts- und Rechnungswesen“ (zumeist als „Leittext“ bezeichnet) für doppische Gemeindehaushaltsverordnungen sowie (für Bundesländer, die die Umstellung auf die Doppik nicht vollständig vornehmen wollten) für eine Gemeindehaushaltsverordnung für die erweiterte Kameralistik sowie für Produkt- und Kontenrahmen. Diese wurden jedoch von keinem Bundesland unverändert übernommen, vielmehr schuf jedes Bundesland eigene Regelungen, die in Details vom Leittext abweichen. Die Bundesländer, die die kommunale Haushaltsführung komplett auf die Doppik umstellten, begannen damit zwischen 2005 und 2009 und schlossen die Umstellung zwischen 2009 und 2013 ab.