Die Digitalisierung hat neue Einkommensquellen geschaffen – darunter Plattformen wie OnlyFans, auf denen Inhalteanbieter („Creator“) gegen Bezahlung exklusive Inhalte bereitstellen. Während der Fokus oft auf Reichweite und Abonnentenzahlen liegt, wird ein entscheidender Aspekt häufig übersehen: die steuerliche Behandlung dieser Einnahmen.
Viele OnlyFans-Creator unterschätzen die steuerlichen Pflichten, die mit ihren Aktivitäten verbunden sind. Wer jedoch steuerlich unvorbereitet in dieses Geschäftsmodell einsteigt, riskiert ernsthafte Konsequenzen – bis hin zu Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. In solchen Fällen kann eine Selbstanzeige die letzte Möglichkeit sein, straffrei zu bleiben.
Nachfolgend erläutern wir, worauf es bei der steuerlichen Behandlung von OnlyFans-Einnahmen ankommt, wie typische Fehler vermieden werden können und wann eine Selbstanzeige sinnvoll ist.
1. Steuerpflicht bei Einnahmen über OnlyFans: Was zählt, ist die tatsächliche Tätigkeit
Unabhängig davon, ob es sich um erotische Inhalte, Fitnesspläne, Tutorials oder andere Formen digitaler Inhalte handelt – wer auf OnlyFans gegen Entgelt Inhalte bereitstellt, übt in der Regel eine gewerbliche Tätigkeit aus. Das bedeutet konkret:
Einkommensteuer: Einnahmen aus OnlyFans gelten in aller Regel als Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 EStG. Sie müssen in der jährlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden. Auch Verluste können steuerlich berücksichtigt werden – etwa bei Anlaufkosten oder Investitionen.
Umsatzsteuer: Creator, die in Deutschland ansässig sind, unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuerpflicht. Das gilt auch dann, wenn OnlyFans seinen Sitz im Ausland hat. Die Plattform fungiert lediglich als Zahlungsabwickler, nicht als steuerrechtlicher Leistungserbringer. Wer über der Kleinunternehmergrenze liegt (§ 19 UStG), muss Umsatzsteuer abführen und Voranmeldungen abgeben.
Gewerbeanmeldung: Auch wenn viele Creator ihre Tätigkeit als „Hobby“ oder „Nebenverdienst“ ansehen – sobald eine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, besteht nach § 14 GewO die Pflicht zur Gewerbeanmeldung beim zuständigen Ordnungsamt.
Besonders problematisch ist, dass OnlyFans als Plattform selbst keine deutschen „Steuerbescheinigungen“ erstellt. Die Creator sind also in vollem Umfang für die ordnungsgemäße Dokumentation und Meldung ihrer Einnahmen verantwortlich.
2. Häufige Fehler: Steuerhinterziehung durch Unwissenheit?
Gerade im Bereich digitaler Geschäftsmodelle ist ein verbreiteter Irrtum anzutreffen: Viele Personen glauben, ihre Einnahmen seien „privat“ oder „zu gering“, um steuerlich relevant zu sein. Doch dieser Glaube kann trügerisch sein.
Typische Fehler sind:
Keine Abgabe einer Steuererklärung trotz steuerpflichtiger Einnahmen
Nichtanmeldung beim Finanzamt als gewerblicher Unternehmer
Unvollständige oder geschönte Angaben über die tatsächlichen Einnahmen
Keine Abführung der Umsatzsteuer trotz bestehender Verpflichtung
Hier ist klar zu sagen: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Wer steuerpflichtige Einnahmen verschweigt, begeht unter Umständen eine vorsätzliche oder fahrlässige Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Selbst bei kleineren Beträgen kann dies erhebliche strafrechtliche Folgen haben – vom Bußgeld bis hin zu Geld- oder Freiheitsstrafen.
3. Die Selbstanzeige nach § 371 AO: Letzte Möglichkeit zur Straffreiheit
Wenn bereits steuerpflichtige Einnahmen nicht erklärt wurden, bleibt unter bestimmten Voraussetzungen noch ein Weg zur Straffreiheit: die Selbstanzeige. Sie muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Vollständigkeit: Alle steuerlich relevanten Tatsachen müssen vollständig und rückwirkend offengelegt werden – lückenhafte Angaben machen die Selbstanzeige unwirksam.
Rechtzeitigkeit: Die Selbstanzeige muss vor Entdeckung durch die Finanzbehörden erfolgen. Sobald die Steuerfahndung aktiv wird, ist es zu spät.
Korrekte Nachzahlung: Alle Steuern, Zinsen (§ 233a AO) und ggf. Säumniszuschläge müssen vollständig entrichtet werden.
Die Selbstanzeige ist ein hochsensibles Instrument. Eine fehlerhafte oder unvollständige Erklärung kann dazu führen, dass der Betroffene nicht nur keine Straffreiheit erlangt, sondern sich zusätzlich durch einen Selbstanzeigeversuch belastet. Deshalb ist es unerlässlich, frühzeitig einen steuerlich spezialisierten Berater einzuschalten.
4. Warum professionelle Hilfe unerlässlich ist
Die steuerrechtliche Behandlung von Einnahmen über OnlyFans ist komplex – insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, z. B. wenn Zahlungen über ausländische Dienstleister wie Stripe oder Paxum abgewickelt werden.
Wir beraten Sie umfassend bei:
Der rechtssicheren Deklaration Ihrer Einnahmen gegenüber dem Finanzamt
Der Erstellung von Jahresabschlüssen, Einnahmenüberschussrechnungen und Umsatzsteuervoranmeldungen
Der korrekten Durchführung einer Selbstanzeige bei steuerlichen Versäumnissen
Der Kommunikation mit den Finanzbehörden, insbesondere bei Betriebsprüfungen oder Verdachtsmomenten
Zudem entwickeln wir für Sie eine maßgeschneiderte steuerliche Struktur, um Ihre Tätigkeit langfristig legal und steueroptimiert auszuüben.
5. Fazit: Frühzeitig handeln – Risiken vermeiden
Einnahmen über OnlyFans unterliegen den gleichen steuerlichen Pflichten wie andere gewerbliche Tätigkeiten. Wer rechtzeitig für Transparenz sorgt und professionelle Unterstützung in Anspruch nimmt, kann nicht nur rechtliche Risiken vermeiden, sondern auch betriebswirtschaftlich profitieren.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Tätigkeit bereits steuerpflichtig ist – oder wenn Sie Einnahmen bislang nicht erklärt haben –, zögern Sie nicht, uns vertraulich zu kontaktieren. Eine rechtzeitige und korrekt durchgeführte Selbstanzeige kann Ihnen in vielen Fällen eine strafrechtliche Verfolgung ersparen.
Unsere Steuerkanzlei in Niedersachsen steht Ihnen als verlässlicher Partner für die Selbstanzeigen aber auch bei der Erstellung der erforderlichen Steuererklärungen zur Seite. Diskret, kompetent und mit langjähriger Erfahrung im Steuerrecht und Steuerstrafrecht für digitale Geschäftsmodelle.