Als Strafverteidiger und Spezialist im Steuerstrafrecht liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. jur. Arconada (Master of Laws) auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts. Bei Problemen mit der Steuerfahndung in Bochum hilft Rechtsanwalt Dr. jur. Arconada zielgerichtet und ohne großes Aufsehen. Ihre Angelegenheit wird absolut diskret bearbeitet, so dass regelmäßig eine Anklage vor einem Strafrichter vermieden wird. Die Kanzlei befindet sich zentral gelegen in der Landeshauptstadt Hannover. Herr Dr. jur. Arconada, LL.M., vertritt jedoch in strafrechtlichen Angelegenheiten im gesamten Bundesgebiet vor allen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof.
Das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bochum ist zuständig für die Bezirke der Finanzämter Bochum-Mitte, Bochum-Süd, Bottrop, Dortmund-Hörde, Dortmund-Ost, Dortmund-Unna, Dortmund-West, Gelsenkirchen-Nord, Gelsenkirchen-Süd, Herne, Lippstadt, Marl, Recklinghausen, Soest.
Ein Strafverteidiger ist ein dem Besc huldigten in einem Strafverfahren zur Seite stehender Rechtsanwalt. In der deutschen Strafprozessordnung (StPO) wird er nur als „Verteidiger“ bezeichnet. Das Recht eines jeden Beschuldigten auf Hinzuziehung eines Verteidigers seiner Wahl ist in § 137 StPO normiert. In derNorm ist das Recht des Beschuldigten auf Hinzuziehung eines Verteidigers geregelt.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. jur. Arconada, LL.M., liegt auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts. Dabei ist Rechtsanwalt Dr. jur. Arconada, LL.M., Spezialist im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht.
Wirtschaftsstrafrecht ist der Sammelbegriff für alle Strafvorschriften, die im Bereich der Wirtschaft liegende Tatbestände unter Strafe stellen. Es handelt sich dabei um die staatliche Reaktion auf die Wirtschaftskriminalität. Für die Spezialmaterie des Wirtschaftsstrafrechts wird die Zuständigkeit in vielen Fällen den Wirtschaftsstrafkammern der Landgerichte zugewiesen.
Was ist Wirtschaftsstrafrecht?
Die Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammern am Landgericht liegt insbesondere auf den folgenden Straftaten (Beispiele in Klammern):
- Betrug (des Subventionsbetruges, des Kapitalanlagebetruges, des Kreditbetruges, des Bankrotts, der Verletzung der Buchführungspflicht, der Gläubigerbegünstigung und der Schuldnerbegünstigung, des Computerbetruges, der Untreue, des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, des Wuchers, der Vorteilsannahme, nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz)
- Korruption (wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen, der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr sowie der Bestechlichkeit im Gesundheitswesen und der Bestechung im Gesundheitswesen)
- Insolvenzdelikte (der Insolvenzordnung)
- Steuerstrafrecht (der Steuerhinterziehung, der Bannbruch, der gewerbsmäßige, gewaltsame und bandenmäßige Schmuggel, die Steuerhehlerei, die Wertzeichenfälschung, leichtfertige Steuerverkürzung, die Steuergefährdung und der unzulässige Erwerb von Steuererstattungs- oder Steuervergütungsansprüchen).
- Untreue sowie Diebstahl geistigen Eigentums (dem Markengesetz, dem Designgesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, der Insolvenzordnung, dem Aktiengesetz).
Als Strafverteidiger steht Ihnen Rechtsanwalt Arconada (Master of Laws) mit Rat und Tat zur Seite!
Was macht ein Strafverteidiger?
Ein Strafverteidiger ist ein dem Beschuldigten in einem Strafverfahren zur Seite stehender anwaltlicher Beistand. In der deutschen Strafprozessordnung (StPO) wird er nur kurz als „Verteidiger „bezeichnet.
Der Beschuldigte in einem Strafverfahren kann sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Strafverteidigers bedienen. Die Zahl der gewählten Strafverteidiger darf drei Rechtsanwälte nicht übersteigen.
Auf Aufgehöhe mit der Staatsanwaltschaft
Der Strafverteidiger ist neben der Staatsanwaltschaft und dem Gericht ein unabhängiges, selbständiges Organ der Rechtspflege. Diese Stellung ist dem Berufsrecht der Rechtsanwälte angelehnt.
Vor diesem Hintergrund ist der Strafverteidiger dem Gericht und der Staatsanwaltschaft gleichgeordnet und insoweit gleichberechtigt. Dies bedeutet insbesondere, dass er nicht an Weisungen durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft gebunden ist. Umgekehrt kann er natürlich auch keine Weisungen erteilen.
Strafverteidigung beginnt im Ermittlungsverfahren
In keinem anderen rechtlichen Bereich wird der Betroffene so gravierend und existentiell von staatlicher Macht bedroht wie im Strafverfahren. Vor diesem Hintergrund ist die Verantwortung des Strafverteidigers enorm, seine Kompetenz und Kampfbereitschaft sind in besonderem Maße gefragt.
Die erfolgreiche Strafverteidigung beginnt vor diesem Hintergrund meist schon im Ermittlungsverfahren. Das Ermittlungsverfahren oder auch Vorverfahren genannt ist nach deutschem Strafrecht bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht der Ausgangspunkt jedes Bußgeld- und Strafverfahrens. Hier werden die wesentlichen Weichen für eine später unter Umständen stattfindende Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht oder Landgericht gestellt.
Der Strafverteidiger sorgt vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zum Ende der Hauptverhandlung dafür, dass die verfassungs- und verfahrensrechtlich garantierten Rechte des Mandanten uneingeschränkt gewahrt bleiben.
Für den Betroffenen beginnt das Strafermittlungsverfahren in der Regel damit, dass ihm die Strafverfolgungsbehörden, insbesondere die Polizei, mündlich oder schriftlich eröffnen, dass gegen ihn wegen eines strafrechtlich relevanten Vorgangs ermittelt wird.
Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger?
Der vom Gesetz angenommene Normalfall ist die Auswahl des Verteidigers durch den Beschuldigten. Ein solcher vom Mandanten ausgewählter Verteidiger nennt sich Wahlverteidiger. Zwischen dem Verteidiger und dem Mandanten wird in diesen Fällen ein Vertrag geschlossen. Für den Vergütungsanspruch des Verteidigers haftet demnach immer der Mandant.
Ein Pflichtverteidiger ist demgegenüber dann zu bestellen, wenn der Beschuldigte keinen Wahlverteidiger hat, aber ein Fall der notwendigen Verteidigung gegeben ist.
Eine notwendige Verteidigung liegt in den in § 140 StPO bezeichneten Fällen vor, insbesondere bei erstinstanzlich vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht verhandelten Fällen, bei Anklage eines Verbrechens, einem drohenden Berufsverbot oder wenn ein Sicherungsverfahren durchgeführt wird, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zu erwarten ist oder der Beschuldigte sich nicht selbst verteidigen kann.
Außerdem kann ein Pflichtverteidiger neben einem Wahlverteidiger bestellt werden, wenn das Verfahren umfangreich ist und daher verhindert werden soll, dass die Hauptverhandlung wegen Ausfalls des Wahlverteidigers ausgesetzt werden muss. In dieser Konstellation wird der zusätzlich bestellte Pflichtverteidiger auch Sicherungsverteidiger genannt.
Welche Faktoren beeinflussen das Strafverteidigerhonorar?
Als spezialisierte Strafverteidiger in den Bereichen Wirtschafts- und Steuerstrafrecht bietet sich für Sie in den meinsten Fällen eine Pauschalvereinbarung an. Die Höhe des Strafverteidiger-Honorars wird maßgeblich durch drei Faktoren beeinflusst:
Der Umfang der Strafverteidigung
Ein wesentlicher Faktor bei der Bestimmung einer für beide Seiten vorteilhaften Honorarvereinbarung ist der Umfang des Verfahrens:
Ein Ladendiebstahl ist in der Regel mit deutlich weniger Verteidigungsaufwand verbunden als eine Wirtschaftsstrafsache mit zahlreichen Umzugskartons voller Akten. Die Strafverteidigung in einem Wirtschaftsstrafverfahren oder Steuerstrafverfahren ist meist mit einem sehr hohen Aufwand verbunden.
Auch Zeitpunkt und Ziel der Verteidigung können auf Aufwands- und Kostenseite eine Rolle spielen:
Wenn die Beauftragung eines Strafverteidigers „so früh wie möglich“ erfolgt, kann ein Strafverfahren durch effektive Strafverteidigung oftmals abgekürzt werden, wodurch sich überflüssige Kosten vermeiden und damit die Kosten der Strafverteidigung deutlich reduzieren lassen.
Durch „gezielte Zuarbeit“ haben übrigens auch Sie selbst oftmals die Möglichkeit, den Aufwand (und damit die Kosten) Ihrer Strafverteidigung zu optimieren.
Die Rechtliche Schwierigkeit des Strafververfahrens
Bei der Bewertung der Verfahrensumstände (und Kosten) spielt auch die rechtliche Schwierigkeit des Falles eine entscheidende Rolle:
Beispielsweise bei Steuerstrafsachen, Ermittlungen der Steuerfahndung und Wirtschaftsstrafsachen im Rahmen der Strafverteidigung oftmals schwierige rechtliche und steuerrechtliche Fragen zu klären.
Ihr Interesse am Ausgang des Strafververfahrens
Nicht zuletzt ist Ihr Interesse am Ausgang des Verfahrens relevant:
Wie wichtig ist es für Sie, ob das Verfahren eingestellt oder Anklage erhoben wird? Ob Sie verurteilt oder freigesprochen werden? Ob Sie einen Eintrag ins Führungszeugnis bekommen? Ob sie vorbestraft sind? Ob Sie 3 Monatsgehälter oder doch 12 Monatsgehälter Geldstrafe zu zahlen haben? Ob Sie ins Gefängnis müssen oder doch noch eine Bewährungsstrafe bekommen?
Wenn bereits eine Anklageschrift, ein Strafbefehl oder ein Urteil vorliegt, lässt sich der Aufwand Ihrer Strafverteidigung einigermaßen abschätzen. Befindet sich das Strafverfahren noch im Ermittlungsverfahren, so ist es sinnvoll, dass wir zunächst Akteneinsicht beantragen, um den zu erwartenden Verteidigungsaufwand abschätzen zu können. Für die Anforderung der Akten und die Unterbreitung des Preisangebotes fallen lediglich geringe Kosten an.
Wenn Sie eine Erstberatung wünschen kann diese nach Akteneinsicht zu einem Pauschalhonorar abgerechnet werden, abhängig von Themenbereich und Schwierigkeit Ihres konkreten Falls.
Ihr direkter Kontakt zu Ihrem Strafverteidiger Dr. D. Arconada, LL.M.
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