Die Steuerfahndung  ist ein organisatorischer Teil der deutschen Landesfinanzbehörden. Ihre Aufgaben bestehen in der Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle, in der Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten und der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in diesen Verfahren.

Die Steuerfahndung ist nur für Ermittlungen in Bezug auf die von den Bundesländern verwalteten Steuern zuständig. Ermittlungen die vom Bund verwalteten Steuern, Zölle und Abgaben betreffend nimmt die Zollfahndung vor. Organisiert ist die Steuerfahndung in Steuerfahndungsstellen an ausgewählten Finanzämtern.

Was sind die Aufgaben der Steuerfahndung?

Steuerfahndung
Steuerfahndung

Die Aufgabe der Steuerfahndung und der Zollfahndung ist

  • die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten,
  • die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in den in Nummer 1 bezeichneten Fällen,
  • die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle.

Die Steuerfahndung hat Straftaten  und Ordnungswidrigkeiten zu ermitteln (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1  AO ) und insoweit auch die Besteuerungsgrundlagen festzustellen (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2  AO ). Die Steuerfahndung kann im Rahmen des § 208 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 Abgabenordnung (AO) auch dann noch die Besteuerungsgrundlagen ermitteln, wenn steuerstraf- oder bußgeldrechtliche Ermittlungen, z. B. wegen Strafverfolgungsverjährung, unzulässig sind. Zu den Aufgaben der Steufa gehören ferner die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle.

In Ausnahmefällen hat die Steuerfahndung auf Ersuchen der zuständigen Finanzbehörde Außenprüfungen vorzunehmen sowie Ermittlungen im Besteuerungs- und Vollstreckungsverfahren durchzuführen, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit vorliegen (§ 208 Abs. 2 Nummer 1  AO ; z. B. bei überörtlichen oder schwierigen Ermittlungen und Auskunftsersuchen in besonderen Fällen). Entsprechende Ersuchen können bei Vorliegen gewichtiger Gründe zurückgewiesen werden (vgl. § 112 Abs. 3 bis 5 AO).

Was darf die Steuerfahndung?

Was darf die Steuerfahndung?
Was darf die Steuerfahndung?

Soweit ein Sachverhalt zu ermitteln ist, der sowohl für die Besteuerung als auch für die strafrechtliche und / oder bußgeldrechtliche Würdigung Bedeutung besitzt, hat die Steuerfahndung viele Rechte. Die Steuerfahndung darf auf Grundlage der für das Straf- und Bußgeldverfahren maßgebenden Vorschriften tätig werden. Die Steuerfahndung wird als wie die Staatsanwaltschaft tätig.

Es lässt sich also festhalten: Die Steuerfahndung darf so gut wie alles! Sie hat insbesondere mit den Möglichkeiten der Durchsuchung und der Beschlagnahme mächtige Instrumente in der Hand, die Steuerfahndung bei Bedarf auch ohne weiteres einsetzt. Die Durchsuchung im Rechtssinne ist das Absuchen einer Person oder einer Sache nach Gegenständen oder zum Auffinden von Personen.  Beschlagnahme ist die Sicherstellung eines Gegenstandes durch einen staatlichen Hoheitsakt gegen den Willen des Besitzers und/oder des Eigentümers.

Selbstverständlich muss sich die Steuerfahndung allerdings an die gesetzlichen Vorgaben halten. Diese begrenzen die Rechte der Steuerfahndung.

Was kann ich tun?

Die Erfolgreiche Strafverteidigung beginnt im Ermittlungsverfahren. Dies gilt auch bei einem Steuerstrafverfahren durch die Steuerfahndung. In keinem anderen rechtlichen Bereich wird der Betroffene so gravierend und existentiell von staatlicher Macht bedroht wie im Strafverfahren. Vor diesem Hintergrund ist die Verantwortung des Strafverteidigers enorm, seine Kompetenz und Kampfbereitschaft in besonderem Maße gefragt.

Die erfolgreiche Strafverteidigung beginnt vor diesem Hintergrund meist schon im Ermittlungsverfahren. Das Ermittlungsverfahren oder Vorverfahren ist nach deutschem Strafrecht bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht der Ausgangspunkt jedes Bußgeld- und Strafverfahrens. Hier werden die wesentlichen Weichen für eine später unter Umständen stattfindende Hauptverhandlung gestellt. Die Steuerfahndung leitet ein Ermittlungsverfahren ein, wenn sie Kenntnis von Tatsachen erhält, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat begangen wurde. Diese Kenntnis kann sie aufgrund einer Strafanzeige erhalten. Sie kann aber auch durch Medienberichte oder selbst die den Verdacht begründenden Tatsachen erfahren.

Wer ermittelt in Niedersachsen?

In Niedersachsen gibt es vier Finanzämter für Fahndung- und Strafsachen:

  • Hannover,
  • Braunschweig,
  • Lüneburg und
  • Oldenburg.

Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Braunschweig

Leiterin:Frau Harpain
Steuerfahndung Braunschweig
Bußgeld- und Strafsachenstelle Braunschweig
Anschrift:Rudolf-Steiner-Straße 1, 38120 Braunschweig
Telefon:(0531) 12043 – 0
Fax:(0531) 12043 – 150
E-Mail:Poststelle@fa-fust-bs.niedersachsen.de

Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Hannover

Leiterin:Frau Diedrichs-Prinz
Steuerfahndung Hannover
Bußgeld- und Strafsachenstelle Hannover
Anschrift:Göttinger Chaussee 83 B, 30459 Hannover
Postfach:91 10 07, 30430 Hannover
Telefon:(0511) 419 – 1
weitere Rufnummern…
Fax:(0511) 419 – 2988
E-Mail:Poststelle@fa-fust-h.niedersachsen.de

Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Lüneburg

Leiterin:Frau Nowotny
Steuerfahndung Hannover
Bußgeld- und Strafsachenstelle Lüneburg
Anschrift:Horst-Nickel-Straße 6, 21337 Lüneburg
Postfach:1580, 21305 Lüneburg
Telefon:(04131) 8545 – 600
Fax:(04131) 8545 – 698
E-Mail:Poststelle@fa-fust-lg.niedersachsen.de

Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Oldenburg

Leiterin:Frau Schwalbe
Steuerfahndung Oldenburg
Bußgeld- und Strafsachenstelle Oldenburg
Anschrift:Alter Postweg 13, 26133 Oldenburg
Postfach:24 42, 26014 Oldenburg
Telefon:(0441) 9401 – 0
weitere Rufnummer…
Fax:(0441) 9401 – 200
E-Mail:Poststelle@fa-fust-ol.niedersachsen.de

Ihr direkter Kontakt zu Ihrem Experten Dr. jur. Arconada, LL.M.

Bitte füllen Sie die nachstehenden Felder aus und übermitteln uns Ihre Anfrage. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.